Anforderungen und Sicherheitsmaßnahmen

Der Schlüssel ist eine sorgfältige Planung.
Gibt es Vorgaben für das Hausnetz? Ich muss wissen, was es mit dem Stromzähler auf sich hat. Muss ich dem Netzbetreiber Bescheid geben? Wir sorgen dafür, dass Sie auf Ihr Projekt, ein Balkonkraftwerk zu bauen, gut vorbereitet sind.
Das Hausnetz muss in der Lage sein, 230 Volt und 50 oder 60 Hz zu liefern. Dies ist in Haushalten in der Bundesrepublik Deutschland in der Regel die Norm. Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift (BGV A3) empfehlen wir Hauseigentümern, die Hauselektrik alle vier Jahre von einer Elektrofachkraft nach DIN VDE 0105 überprüfen zu lassen.
Balkonkraftwerke können als Stromerzeugungsanlagen betrachtet werden, die dazu beitragen, die Stromrechnung des Haushalts zu senken. Bei der Balkonanlage wird das klassische Photovoltaikmodul an einen Mikro-Wechselrichter angeschlossen. Erst von dort wird das Kabel mit dem Stecker aus dem Produkt herausgeführt. Das Balkonkraftwerk macht es möglich, die Stromrechnung stark zu reduzieren. Muss man dem Energieversorgungsunternehmen Zutritt zum Haushalt gewähren, wenn es die Gründe für die stark reduzierte Rechnung überprüfen will? Nein, das müsste nur geschehen, wenn “Gefahr im Verzug” besteht. Ansonsten gilt der verfassungsrechtliche Grundsatz der “Unverletzlichkeit der Wohnung”.

Nein, ein Stromzähler ist nicht erforderlich, da die Balkonkraftwerke so konstruiert sind, dass sie nur den erzeugten Strom im jeweiligen Hausnetz verbrauchen. Allerdings müssen Sie mit den entsprechenden Papieren den jeweiligen Energieversorger und Netzbetreiber über Ihr Hauskraftwerk informieren (auf Anfrage beim Energieversorger und Marktstammdatenregister). Als Reaktion auf die Meldung tauschen einige Energieversorger den noch üblichen Ferraris-Zähler gegen einen digitalen Stromzähler mit Rücklaufsperre aus, um ein hypothetisch mögliches Rückwärtslaufen des Stromzählers zu verhindern.Eine andere Möglichkeit besteht darin, zu einem anderen Messstellenbetreiber zu wechseln, der niedrigere Gebühren verlangt und einen besseren Service bietet.

Ist es verboten, Strom in das eigene Hausnetz einzuspeisen? Nein. Die Einspeisung von Strom in das eigene Hausnetz ist nicht gesetzlich verboten. Für den Energieversorger spielt es keine Rolle, ob Sie z. B. alle Ihre Glühbirnen auf LED umstellen und weniger Energie verbrauchen oder ob Sie in vergleichbarem Umfang selbst Strom erzeugen.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Allerdings müssen Balkonkraftwerke mit einem einfachen Formular an den zuständigen Energieversorger und Netzbetreiber gemeldet werden. Als Reaktion auf die Anmeldung tauschen einige Energieversorger den noch üblichen Ferraris-Zähler gegen einen digitalen Stromzähler mit Rücklaufsperre aus, um zu verhindern, dass der Stromzähler theoretisch rückwärts läuft.