Balkonkraftwerk

Beste Balkonkraftwerke mit Förderung in Dortmund 2023

Beste Balkonkraftwerke mit Förderung in Dortmund 2023

Dortmund: In Dortmund hat der Stadtrat eine Initiative zur Förderung von Steckersolargeräten gestartet, um den Klimaschutz zu intensivieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu erweitern. Diese kleinen Photovoltaikanlagen, auch bekannt als Balkon-Solaranlagen, Balkonkraftwerke oder Plug & Play-Solaranlagen, können leicht an Balkonen, Terrassen oder Garagen installiert werden. Sie bieten Dortmunder Bürger*innen die Möglichkeit, aktiv zum Klimaschutz beizutragen, indem sie den CO2-Ausstoß durch die direkte Umwandlung von Sonnenlicht in Energie reduzieren.

Das Förderprogramm für Steckersolargeräte in Dortmund beginnt am 29. November 2023 um 8:00 Uhr. Das Programm wird von der Stadt finanziert, und das gesamte Fördervolumen beträgt 200.000 Euro. Den Förderantrag, 970 KB, PDF für Steckersolargeräte ab 29. November 2023 einfach herunterladen, ausfüllen und abschicken an: dlze@stadtdo.de

1. Was wird gefördert?

Gefördert werden 50 % der förderfähigen Kosten für den einmaligen Kauf eines Steckersolargeräts, einschließlich Wechselrichter, Anschlusskabel und Montagehalterung, maximal jedoch 500 Euro pro Steckersolargerät. Für Sozialbonus-Berechtigte beträgt der Zuschuss 95 % der als förderfähig anerkannten Kosten, maximal jedoch 950 Euro.

2. Wer kann Zuschüsse beantragen?

Fördermittel können von Privatpersonen beantragt werden, die als Mieter, Erbbauberechtigte oder Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden innerhalb des Stadtgebiets Dortmund ansässig sind

3. Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für die Balkonkraftwerk Förderung?

‣ Steckersolargeräte Anforderungen: Muss entweder als Einzel- oder Doppelmodul konzipiert sein.
‣ CE-Kennzeichnung: Geräte müssen mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein.
‣ Wechselrichter Konformität: Muss einen Konformitätsnachweis gemäß VDE-AR-N 4105 für den Netzanschluss am Niederspannungsnetz haben.
‣ Leistungsabgabe: Die Abgabeleistung des Wechselrichters darf bei Einzelmodulen 400 Watt und bei Doppelmodulen 800 Watt nicht überschreiten.
‣ Montagehalterung: Erforderlich für Balkonbrüstungen oder Wände, alternativ eine Aufständerung.
‣ Mietergenehmigung: Bei Mietverhältnissen ist die Erlaubnis des Vermieters notwendig.
‣ Umsetzungsgebiet: Fördermaßnahmen müssen im Stadtgebiet von Dortmund realisiert werden.

4. Welche Unterlagen sind für die Einreichung des Förderantrags erforderlich?

Für die Antragstellung sind folgende Dokumente notwendig:
• Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular.
• Ein detailliertes Angebot für das Steckersolargerät, inklusive Bezeichnung und einer Kostenaufstellung der einzelnen Maßnahmen. Dem Angebot sollten die technischen Datenblätter des Steckersolargeräts und des Wechselrichters beiliegen.
• Im Falle eines Mietverhältnisses sind der Mietvertrag und eine schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich, die beispielsweise über ein Formular aus dem Downloadbereich dieser Seite eingeholt werden kann.
• Falls notwendig, eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung.
• Zur Beantragung des Sozialbonus ist der aktuelle Bewilligungsbescheid vorzulegen.

5. Unter welchen Voraussetzungen sind Steckersolargeräte von der Förderung ausgenommen?

Steckersolargeräte, die in Eigenleistung gebaut wurden oder der Erwerb oder die Verwendung von gebrauchten Steckersolargeräten sowie neuer Steckersolargeräte in Verbindung mit gebrauchten Bauteilen sind von dieser Förderung ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Anschaffung des Steckersolargerätes sowie der Abschluss von Leistungs- und Lieferverträgen vor Bewilligung des Zuschusses durch die Stadt Dortmund.

Hinweis: Der Sozialbonus steht Personen zu, die aufgrund ihres Einkommens Transferleistungen beziehen. Gemäß der Förderrichtlinie zählen hierzu Leistungen gemäß SGB II und SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, der Kinderzuschlag laut Bundeskindergeldgesetz, Wohngeld gemäß Wohngeldgesetz sowie BAföG. Personen, die solche einkommensabhängigen Transferleistungen erhalten, können sich beim Caritas Energiesparservice Hilfe holen. Dieser Service unterstützt nicht nur bei der Antragstellung für das Förderprogramm und der Registrierung im Marktstammdatenregister, sondern bietet auch eine optionale Energiesparberatung an. Diese Beratung hilft dabei, den eigenen Energieverbrauch effizienter zu gestalten.