Balkonkraftwerk

Solarpaket 1 tritt in Kraft ab 16. Mai: 800 Watt ab jetzt erlaubt

Das Gesetz zum Solarpaket 1 wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt somit in Kraft. Balkonkraftwerk-Fans haben lange darauf gewartet, aber jetzt ist es endlich soweit: Das Solarpaket 1 bringt vereinfachte Regeln für Balkonkraftwerke mit sich. Nachdem Bundestag und Bundesrat das Gesetz am 26. April 2024 verabschiedet haben, gelten die neuen Regelungen ab dem 16. Mai 2024, dem Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Erfahren Sie hier, wie der Betrieb eines Balkonkraftwerks ab sofort erleichtert wird.

Update: Das Solarpaket 1 wurde am 15. Mai im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt somit am 16. Mai in Kraft! Ab diesem Datum darf Dein Wechselrichter offiziell 800 Watt einspeisen. Die Anmeldung wird vereinfacht, Dein Stromzähler darf vorübergehend rückwärts laufen und vieles mehr!

Änderungen durch das Solarpaket I

Das Solarpaket I bringt bedeutende Erleichterungen für Balkonkraftwerke. Ab sofort können diese ohne Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber in Betrieb genommen werden. Lediglich die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur bleibt erforderlich, was bequem online erledigt werden kann. BesitzerInnen von analogen Stromzählern dürfen diese übergangsweise weiter verwenden und müssen nicht auf einen Austausch durch den Netzbetreiber warten. Darüber hinaus erhöht das Gesetz das Einspeiselimit für Steckersolaranlagen von 600 auf 800 Watt. Eine installierte Leistung der Solarmodule bis zu 2 Kilowatt ist nun zulässig. Dieses Gesetzespaket stellt einen bedeutenden Fortschritt zur Förderung der Photovoltaik-Energieerzeugung in Deutschland dar. Es ermöglicht Dir nicht nur erhebliche Stromkosteneinsparungen und eine größere Unabhängigkeit von Deinem Stromanbieter, sondern reduziert auch den bürokratischen Aufwand für Dich als PrivatnutzerIn erheblich. Mit dem Beschluss des Bundestages und der Zustimmung des Bundesrats tritt das Solarpaket 1 in Kraft und bringt zahlreiche Erleichterungen für aktuelle und zukünftige BesitzerInnen von Balkonkraftwerken.

Länder geben grünes Licht für Solarpaket I

Das Solarpaket I wurde vom Bundestag verabschiedet, unterstützt von den Ampelfraktionen SPD, Grüne und FDP. CDU/CSU und Linke enthielten sich größtenteils, während AfD und die Gruppe BSW geschlossen dagegen stimmten. Weitere Details zur namentlichen Abstimmung sind auf der Website des Bundestags verfügbar. Auch der Bundesrat hat dem Solarpaket zugestimmt.
Nach monatelangen Diskussionen innerhalb der Koalition aus SPD, Grünen und FDP über einzelne Passagen des Solarpaket-I-Gesetzespakets wurde vor etwa einer Woche endlich Einigkeit erzielt und das Solarpaket I im Bundestag verabschiedet.
Dieses Gesetzespaket stellt einen bedeutenden Fortschritt zur Förderung der Photovoltaik-Energieerzeugung in Deutschland dar. Es ermöglicht Dir nicht nur erhebliche Stromkosteneinsparungen und eine größere Unabhängigkeit von Deinem Stromanbieter, sondern reduziert auch den bürokratischen Aufwand für Dich als PrivatnutzerIn erheblich.

Mit dem Beschluss des Bundestages und der Zustimmung des Bundesrats tritt das Solarpaket 1 in Kraft und bringt zahlreiche Erleichterungen für aktuelle und zukünftige BesitzerInnen von Balkonkraftwerken.

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Neuregelungen für Balkonkraftwerke ab 2024

Die wichtigsten Punkte im Überblick

Balkonkraftwerke müssen grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden. Es reicht, wenn das Kraftwerk innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur gemeldet wird. Die Anmeldung im MaStR wurde kürzlich vereinfacht und erfordert weniger Daten.

BetreiberInnen müssen sich nicht mehr selbst um den Austausch des Stromzählers kümmern. Der vorübergehende Betrieb an alten Zählern wird geduldet. Nach der Anmeldung wird der Netzbetreiber den Zähler bei Bedarf von sich aus wechseln.

Balkonkraftwerke dürfen künftig bis zu 800 Watt einspeisen, statt bisher 600 Watt. Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) arbeitet derzeit an der entsprechenden Produktnorm und klärt zudem, ob Balkonkraftwerke offiziell über die haushaltsübliche Schutzkontaktsteckdose (Schuko) angeschlossen werden dürfen.
Die Leistung der angeschlossenen Solarmodule darf laut neuem Gesetz nun maximal 2000 Watt betragen. Bislang war sie unbeschränkt. Allerdings sieht der aktuelle Entwurf der VDE-Norm eine strengere Begrenzung auf maximal 960 Watt Solarmodulleistung vor.

Balkonkraftwerke werden unabhängig von einer bestehenden Solaranlage betrachtet. Die Leistung beider Anlagen wird nicht zusammengefasst.

Bitte beachten Sie, dass die hier erwähnten Regeln und Vorschriften auf verfügbaren Quellen basieren und sich im Laufe der Zeit ändern können.

Fazit

Das Solarpaket I bringt bedeutende Erleichterungen und Vorteile für BesitzerInnen von Balkonkraftwerken. Die vereinfachte Anmeldung, die Möglichkeit der Nutzung alter Stromzähler, das erhöhte Einspeiselimit auf 800 Watt und die Erlaubnis, Solarmodule bis zu 2000 Watt zu installieren, fördern die Verbreitung und Nutzung von Photovoltaik-Anlagen in Privathaushalten. Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Entlastung des Stromnetzes und zur Einsparung von Energiekosten bei, sondern machen es den NutzerInnen auch leichter, einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Das Gesetz, das am 16. Mai 2024 in Kraft tritt, markiert einen bedeutenden Schritt zur Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland.